Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten anteilig oder sogar zu 100%. Dies ist unter anderem von Ihrem persönlichen Vertrag abhängig. Bitte setzten Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Die Rechnung für eine osteopathische Behandlung wird erstellt im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit Aufführung der Behandlungsziffern und Diagnose.
Einige gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig. Meist ist hierfür ein Empfehlungsschreiben oder Privatrezept eine Arztes nötig, welches Sie sich vor der ersten Behandlung ausstellen lassen.
Zu Beginn stehen eine ausführliche Anamnese mit einem diagnostischen Sicht- und Tastbefund im Vordergrund. Daraus ergibt sich dann der weitere Behandlungverlauf, der immer individuell auf den Einzelfall abgestimmt wird.
Eine Behandlung dauert ca. 60 Minuten.
Darüber lässt sich keine pauschale Aussage treffen, da jeder Mensch individuell auf eine Behandlung reagiert.Es ist auch davon abhängig, ob es sich um kürzlich aufgetretene oder schon jahrelang bestehende Beschwerden handelt.
- Bequeme, leichte Kleidung
- Ein großes Handtuch
- Eventuell vorhandene, aktuelle schulmedizinische Untersuchungsunterlagen
Sie sollten am Tag der Behandlung keine körperlich schwere Belastungen mehr ausführen.
Positiv auf die Behandlung wirken sich leichte Bewegung und ein ausreichende Flüssigkeitsaufnahme aus.